Gebäudeverwaltung

Wir schützen

Wir ermitteln

Wir überwachen

Wir sichern

Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltungoder "Wohnungsverwaltung" genannt) beschäftigt sich im Bereich derImmobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter "Hausverwalter(in)" versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.

Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Hausverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. BGB.

Textquelle: wikipedia

Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen der kaufmännischen Verwaltung

  •       Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  •       Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
  •       Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
  •       Forderungsmanagement ggü. den Mietern und sonstigen Debitoren
  •       regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  •       Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  •       Bezahlung anfallender Kosten
  •       Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  •       Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  •       Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  •       Budget und Wirtschaftsplanung
  •       Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer
  •        andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
  •       bei Gewerbeimmmobilienverwaltungen zunehmend die Nachbewertung von Gewerbeimmobilien im Rahmen von Verkehrswertermittlungen.

und einer technischen Verwaltung

  •       Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  •       Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  •       Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  •       Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  •       Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
  •       andere technische Aufgaben